Übertritt in die Oberstufe
Von der Primarschule in die Oberstufe
Im Laufe des zweiten Semesters der 5. Klasse sowie im 1. Semester der 6. Klasse erfolgt verbindlich eine Orientierung der Eltern bzgl. einer ersten Tendenz, auf welchen Oberstufentyp die Leistungen ihres Kindes am ehesten hindeuten. Die Information kann mündlich oderschriftlich erfolgen. Bei einer schriftlichen Information können die Eltern ein Gespräch verlangen.
Ab November bis Ende Januar finden die Übertrittsgespräche mit den Eltern der 6. Klässler statt. Die Klassenlehrperson erklärt und begründet ihre Empfehlung. Es wird schriftlich festgehalten, ob die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson einverstanden sind.
Sind sich die Lehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulleitung über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulleitung darzulegen (rechtliches Gehör). Der Laufbahnentscheid wird den Eltern anschliessend von der Schulleitung schriftlich zugestellt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben. Es existiert keine schriftliche Aufnahmeprüfung für die Oberstufe.
Übertrittskriterien von der 6. Primarklasse in die Oberstufe
Der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe erfolgt auf der Basis einer Empfehlung durch die Klassenlehrperson. Die Empfehlung stützt sich auf den Zwischenbericht der 6. Klasse bzw. auf das Beurteilungsdossier. Gestützt auf die Dokumente im Beurteilungsdossier erklärt und begründet die Klassenlehrperson ihre Übertrittsempfehlung gegenüber den Eltern sowie der Schülerin / dem Schüler.
Informationen zu Ablauf und Anforderungen für den Übertritt in die Bezirks-, Sekundar- und Realschule sind auf dem Schulportal einsehbar.