Schularzt
Mit Beginn des Schuljahres 19/20 konnten wir Herrn Dr. med. Bel-Cornel aus Bremgarten als Schularzt engagieren.
Kontakt:
Dr. med. Bel-Cornel, Luzernerstrasse 32 a, 5620 Bremgarten-West, Tel: 056 666 22 26
Schulärztliche Untersuchung im Kindergarten
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Aargau (Verordnung über die Schuldienste) ist im Kindergartenjahr vor der Einschulung eine schulärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Vorsorgeuntersuchung durch die Haus-oder Kinderärztin/den Haus-oder Kinderarzt:
Primär erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch die eigene Haus-oder Kinderärztin bzw. den eigenen Haus-oder Kinderarzt. Die Schulen geben hierzu die notwendigen Unterlagen ab. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Eltern. Die gemäss Pflichtenheft durchgeführte Untersuchung ist auf einem anonymen Befundblatt zu dokumentieren. Die Eltern erhalten eine Kopie des Befundblatts, eine weitere Kopie wird zusammen mit dem anonymen Elternfragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst gesandt. Die Untersuchung wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet. Den Schulen wird über ein Rücksendeformular bestätigt, dass die Untersuchung stattgefunden hat.
Vorsorgeuntersuchung durch die Schulärztin/den Schularzt:
Ist bis zum Ende des ersten Semesters im zweiten Kindergartenjahr keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, überweist die Schule die nicht untersuchten Kinder an die Schulärztin/den Schularzt. Diese/dieser führt die Untersuchung gemäss Pflichtenheft durch, dokumentiert sie auf dem anonymen Befundblatt und archiviert die Befunde. Abgabe/Weiterleitung der Befunde sowie die Rechnungsstellung erfolgen analog zum Vorgehen bei der Haus-und Kinderärztin bzw. beim Haus-und Kinderarzt (siehe oben). Die durchgeführte Untersuchung wird ebenfalls durch ein Rücksendeformular zuhanden der Schule bestätigt.
Umfang der schulärztlichen Untersuchung
Der Umfang der obligatorischen schulärztlichen Untersuchung im Kindergarten orientiert sich am Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte (Verordnung über die Schuldienste, SAR 405.111).
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt beim Erfassen von schulrelevanten Beeinträchtigungen.
- Kurze Erhebung der Krankengeschichte
- Messung der Grösse und des Gewichts
- Untersuchung des Sehens (Fernvisus, Stereosehen) und Hörens (Audiometrie)
- Beurteilung der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik, Graphomotorik)
- Beurteilung der Sprachentwicklung, falls nicht bereits logopädisch abgeklärt
- Allgemeiner Eindruck der Entwicklung (Konzentration, Ausdauer, Verhalten)
- Die Kontrolle der Impfungen wird anlässlich eines separaten Termines zusammen mit der aarg. Lungenliga durchgeführt.
Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?
Wir stellen immer wieder fest, dass Kinder, die krank sind und eigentlich zu Hause bleiben sollten, in den Kindergarten bzw. in die Schule kommen. Die Kinder sind dann oft nicht aufnahmefähig und abgesehen davon, dass ihre Genesung verzögert wird, besteht die Gefahr, Schulkameradinnen und -kameraden wie auch Lehrpersonen anzustecken. Wir bitten Sie deshalb, Kinder, die erkrankt sind, nicht in die Schule zu schicken. Gönnen Sie Ihrem Kind genügend Zeit, um wieder ganz gesund zu werden. Insbesondere Kinder mit Fieber dürfen erst bei allgemeinem Wohlbefinden und Fieberfreiheit ohne fiebersenkende Medikamente von mehr als 24 Stunden wieder den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Sollte Ihnen die Betreuung aus beruflichen Gründen nicht selbst möglich sein, kann es wertvoll sein, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wer Ihr Kind in solchen Fällen betreuen kann.
Für bestimmte Infektionskrankheiten gelten spezielle Richtlinien bezüglich Schulausschluss. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS).