Lehrplan 21
Der Lehrplan 21 und seine Ausrichtung auf «Kompetenzerwerb» antwortet auf neue Herausforderungen unserer Gesellschaft, in der wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedingungen einem steten Wandel unterliegen. Niemand weiss eigentlich, was unsere Schülerinnen und Schüler in 20 Jahren werden können müssen. Die Zeiten, in denen man von Menschen mit grosser Lebenserfahrung alles lernen konnte, sind vorbei. In diesem Spannungsfeld bewegt sich Schule heute.
Warum Kompetenzen wichtig sind
Damit sich künftige Generationen auf dem Arbeitsmarkt sowie im privaten und öffentlichen Leben bewähren können, müssen sie in vielerlei Hinsicht «kompetent» sein. Das bedeutet: Unsere Schülerinnen und Schüler müssen nicht nur Wissen und Können erwerben, sondern dieses Wissen und Können in unterschiedlichen Situationen anwenden können und zugleich das nötige Selbstvertrauen und die Motivation entwickeln, um ihr angeeignetes Wissen und Können tatsächlich zu nutzen.
Trotz stetigem Wandel gibt es unbestritten auch Kompetenzen, die «zeitlos» sind. Solche überfachlichen Kompetenzen sind beispielsweise die Kompetenz, voneinander und miteinander zu lernen, im Team zu arbeiten, zu wissen, wie man an wichtige Informationen kommt, Verantwortung zu übernehmen, sich zu organisieren und die Kompetenz, sein Leben in vielen Bereichen selbst gestalten zu können.
Im kompetenzorientierten Unterricht steht das Handeln der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, so dass hier ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden kann, dass sich die Schülerinnen und Schüler in einer komplexen Welt bewähren und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Anforderungssituationen anwenden können.
Was zeichnet kompetenzorientierten Unterricht aus?
Die Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzstufen sowie die grundsätzliche Überlegung, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende eines Zyklus erworben haben sollen, erfordern in der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts teilweise neue Vorgehensweisen der Lehrpersonen.
Bei der Planung etwa wird der Lehr- und Lernprozess vom Ende her gedacht: Die Planungsüberlegungen der Lehrperson zielen auf den gezielten kumulativen Erwerb von Kompetenzen ab. In der Durchführung nehmen kompetenzorientierte Aufgaben und Settings eine Schlüsselfunktion ein. Lernen und Lehren stehen im Fokus des Unterrichts, während die Reflexion und Beurteilung sowohl summative, formative als auch prognostische Elemente beinhaltet.
Kompetenzorientierter Unterricht ist ein Zusammenspiel von Aufgaben und Settings, Lernen und Lehren sowie Reflexion und Beurteilung.
Häufige Fragen und Antworten
Fragen zur EINFÜHRUNG des LEHRPLANS 21
Mit einem gemeinsamen Lehrplan werden die Ziele der Volksschule in der Deutschschweiz harmonisiert. Damit werden die bildungspolitischen Vorgaben der Bundesverfassung
umgesetzt (BV Art. 62 Abs. 4).
Ein gemeinsamer Lehrplan ist die Grundlage für die Koordination der Lehrmittel und erleichtert die gemeinsame Entwicklung von Lehrmitteln für die deutschsprachige Schweiz.
Ein gemeinsamer Lehrplan ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Ein gemeinsamer Lehrplan erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie von Lehrpersonen.
Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung, die in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt
werden können.
Die nachobligatorische Ausbildung, die Berufsausbildung, die Fachmittelschulen und gymnasiale Maturitätsschulen sind auf Bundesebene geregelt. Die Jugendlichen müssen
also im nachobligatorischen Bereich in der ganzen Schweiz denselben Anforderungen genügen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Ziele und Inhalte der Volksschule
einheitlicher zu gestalten. Der gemeinsame Lehrplan machte es möglich, die in vielen Kantonen nötigen Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig anzugehen.
Erstmals ist mit dem Lehrplan 21 ein Lehrplan für die gesamte Deutschschweiz erarbeitet worden. Frühere Zusammenarbeitsprojekte beschränkten sich auf einzelne Regionen
(Zentralschweizer Lehrpläne) oder einzelne Stufen (Kindergartenlehrplan Kanton Bern). Zudem gab es informelle Zusammenarbeitsprojekte der Lehrplanverantwortlichen in den
Kantonen.
Im Lehrplan 21 ist der Bildungsauftrag an die Schulen kompetenzorientiert beschrieben. Es wird darin beschrieben, was alle Schülerinnen und Schüler wissen und können. Der Lehrplan 21 zeigt, wie die einzelnen Kompetenzen über die ganze Volksschulzeit aufgebaut werden. Er legt Grundansprüche fest und formuliert weiterführende Kompetenzstufen. Die Grundansprüche in den Fachbereichen Mathematik, Fremdsprachen, Schulsprache und Naturwissenschaften orientieren sich an den Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards).
Mit dem Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt. Der Bereich Medien und Informatik erhält mehr Gewicht.
Ja, der Lehrplan 21 enthält vieles, was sich bereits in den heute in den Kantonen gültigen Lehrplänen findet. Denn die aktuell geltenden Lehrpläne waren eine wichtige Quelle bei der
Erarbeitung des Lehrplans 21. Viele der heute gebräuchlichen Lehrmittel – insbesondere in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik – können weiterhin eingesetzt werden.
Auch mit dem Lehrplan 21 werden einzelne Schülerinnen und Schüler trotz gutem Unterricht die Grundansprüche in einem oder mehreren Fachbereichen nicht erreichen. Wie bereits
heute bedarf es dann einer Beurteilung des Lernstands der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers und die Beobachtung von Fortschritten und Problemen in ihrem individuellen Lernprozess, so dass erfolgversprechende Fördermassnahmen eingeleitet werden können. Hierfür sind die kantonalen und allenfalls kommunalen Regelungen massgebend. Genügen diese Massnahmen nicht, können die Lernziele der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall angepasst werden.
Der Lehrplan 21 stellt transparent, verständlich und nachvollziehbar dar, was die Schülerinnen und Schüler wissen und können. Mit der Kompetenzorientierung im Lehrplan 21 wird signalisiert, dass der Lehrplan nicht bereits erfüllt ist, wenn der im Lehrplan aufgelistete Stoff im Unterricht behandelt wurde, sondern erst dann, wenn die Kinder und Jugendlichen über das nötige Wissen verfügen und dieses auch anwenden können.
Kompetenz ist die Verbindung von Wissen und Können. Schülerinnen und Schüler können nur dann kompetent handeln, wenn sie über das notwendige Wissen verfügen. Insofern bedeutet die dem Lehrplan 21 zugrunde liegende Idee der Kompetenzorientierung keine Abkehr von einer fachlichen Wissens- und Kulturbildung
Nein. Der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Auch mit dem Lehrplan 21 gehört die Französische Revolution zum Pflichtstoff. Die Schülerinnen und Schüler sollen deren Ursachen und Folgen erklären können. Auch die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust sind wie viele andere Inhalte verbindlich zu unterrichten.
Mit dem Lehrplan 21 sollen Lehrpersonen einen fachlich gehaltvollen und methodisch vielfältigen Unterricht gestalten. Sie führen die Klasse und unterstützen die Schülerinnen und
Schüler in ihrem Lernprozess. Als Voraussetzung bringen Lehrpersonen neben einem vertieften Sachverständnis der zu erwerbenden Lerninhalte didaktische Kompetenzen sowie diagnostisches Wissen mit. Sie verfügen über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Schule und übernehmen über den Klassenunterricht hinausreichende Aufgaben in der pädagogischen Gestaltung des Schullebens.
Nein, der Lehrplan 21 tangiert die Methodenfreiheit der Lehrpersonen nicht. Auch mit dem Lehrplan 21 überlegen und entscheiden die Lehrpersonen, wie und mit welchen
Unterrichtsmethoden sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb führen.
Vielfältig eingesetzte Unterrichtsmethoden sowie gehaltvolle Aufgaben sind die Grundlage für die Umsetzung eines guten Unterrichts. Unterrichtsmethoden und Organisationsformen
ermöglichen der Lehrperson auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die Zusammensetzung der Klasse bzw. der Lerngruppe
einzugehen.
Die Ziele und Inhalte des Lehrplans 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder. Der Lehrplan 21 beschreibt den Kompetenzaufbau in mehreren Kompetenzstufen. Er legt pro Zyklus
Grundansprüche fest.
Hochbegabte, fremdsprachige Kinder, Kinder mit ADS/ADHS etc. benötigen in je unterschiedlichen Bereichen eine spezielle Förderung. Den besonderen Bedarf dieser Kinder
festzustellen und eine entsprechende Förderung zu planen, ist die Aufgabe der Lehrpersonen. Dabei orientieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzstufen und Grundansprüchen des Lehrplans. Falls nötig werden zusätzliche Fachpersonen beigezogen. Die Art und Weise, wie der Bedarf festgestellt und wie die Förderplanung erstellt wird, regeln
weiterhin die Kantone.
In der Sonderpädagogik dienen die Kompetenzstufen und Grundansprüche als Referenzpunkte für die individuelle Förderung. Diese berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Fragen zur Beurteilung
Nein. Nicht alle im Lehrplan 21 aufgeführten Kompetenzen und Kompetenzstufen müssen beurteilt werden. Wie bisher obliegt es der Professionalität der Lehrpersonen einzuschätzen, wann und mit welchen Mitteln sie Leistungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und beurteilen. Sie beachten dabei die im Kanton geltenden Regelungen
Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen zur promotionsrelevanten Beurteilung, namentlich nicht zu Prüfungen, Zeugnissen, Notengebung und Promotionsregelungen, die kantonal
geregelt sind. Hingegen eröffnen die Kompetenzformulierungen Möglichkeiten für Entwicklungen im Bereich der formativen Beurteilung. Hierzu gibt es Hinweise im Kapitel Lern- und
Unterrichtsverständnis des Lehrplans 21.
Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen zur Form der Leistungsbeurteilung. Eine Beurteilung mit Noten ist auch mit dem Lehrplan 21 möglich.
Zum kompetenzorientierten Unterricht gehören konstruktive Rückmeldungen an die Lernenden. Sie sind ein zentrales Merkmal der Unterrichtsqualität und befördern
nachweislich das Lernen und den Kompetenzerwerb. Im Fachbereich Sprachen verfügt man bereits über Erfahrungen, wie das Erreichen von Kompetenzen beurteilt werden kann. In einigen Kantonen werden im Zeugnis beispielsweise die Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben einzeln beurteilt. In anderen Fachbereichen stehen Erfahrungen noch aus. Hier sind weiterführende Abklärungen und Erfahrungen notwendig.
Quelle: Kommunikation Lehrplan 21, D- EDK Geschäftsstelle, www.D-EDK.CH