Leitlinien zum Ressourceneinsatz
Seit dem SJ 20/21 ist die Neue Ressourcierung Volksschule eingeführt. Ressourcen werden pauschal auf Basis der Schülerzahlen zugeteilt. Die Summe aller Schülerpauschalen ergibt das Ressourcenkontingent einer Schule. Es gibt ein gemeinsames Ressourcenkontingent für den Kindergarten- und die Primarstufe, wobei die Schülerpauschalen, aus denen sich das Kontingent errechnet, unterschiedlich hoch sind.
Die zunehmende Erfahrung im Umgang mit Gestaltungsmöglichkeiten und wirkungsorientiertem Unterrichten führte zu einer Überarbeitung der ersten Fassung der Leitlinien. Zu beachten ist, dass es sich auch bei der vorliegenden Version weiterhin um eine vorläufige Version handelt, die auf der Grundlage von weiteren möglicherweise strategischen Überlegungen oder neuen Praxiserfahrungen erneut angepasst werden kann.
Die vorliegende Fassung ist unter Mitwirkung der AG Schulentwicklung entstanden und verabschiedet worden. Sie steckt den Rahmen ab, in welchem die Schulleitung die notwendigen Entscheide zum Ressourceneinsatz vornehmen kann und unterstützt die Schulleitung bei der Vorbereitung von Personalentscheiden aufgrund §11 Abs. 1 lit. A Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen vom 17. Dezember 2002 (SAR 411.200).