Rahmenbedingungen
Die Primarschule Niederrohrdorf orientiert sich in ihrer Beurteilungspraxis an den kantonalen Vorgaben. Dies sind im Einzelnen nachzulesen:
- Schulportal Aargau
- Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung), Stand 01.09.2025
- Handreichung Beurteilen in der Volksschule, Stand Juni 2023
Diese Handreichung orientiert über die Beurteilung an der Volksschule ab Schuljahr 2020/21. Sie ergänzt die Informationen auf dem Schulportal zu den Rahmenbedingungen und den Instrumenten der Beurteilung (Einschätzungsbogen Kindergarten, Zwischenbericht, Jahreszeugnis/Lernbericht, Bericht angepasste Lernziele) an der Aargauer Volksschule.
Die gesetzlichen Vorgaben bieten uns als Schule wie auch unseren Eltern und Erziehungsberechtigten Halt und Sicherheit. Die kantonalen Vorgaben können und sollen aber nicht die Auseinandersetzung des Schulteams vor Ort ersetzen. Es ist sinnvoll, dass sich Schulen im Rahmen ihrer Entwicklungsprozesse zu Leitbild und Qualität mit den Indikatoren und Standards für eine gute Beurteilungspraxis auseinandersetzen, Massstäbe zur Selbst- und Sozialkompetenz definieren, indem sie ihre Haltungen, Normen und Wertvorstellungen anhand der schulinternen Qualitätsstandards diskutieren.
Kompetenzorientierte Beurteilung
Aus der Kompetenzorientierung, die dem Neuen Aargauer Lehrplan zugrunde liegt, ergeben sich nicht nur neue Akzente in der Betrachtung von Lernen und Unterricht, sondern auch mit Bezug auf die Rückmeldung und Beurteilung von Lernprozessen und Schülerleistungen. Zum kompetenzorientierten Unterricht gehört deshalb eine auf die Erreichung von Kompetenzzielen bezogene Feedbackkultur. Konstruktive Rückmeldungen an die Lernenden sind ein zentrales Merkmal der Unterrichtsqualität und befördern das Lernen und den Kompetenzerwerb. Wir sprechen hier von einer formativen Beurteilung (prozessbegleitend – fachliche, soziale und methodische Kompetenzen berücksichtigend), die sich am Entwicklungs- und Lernstand der Lernenden orientiert.
Gleichzeitig ist schulische Beurteilung die Grundlage für die Qualifikation der Schülerinnen und Schüler und dient der Selektion.
Hier sprechen wir von einer summativen Beurteilung (prozessabschliessend und bilanzierend), die das Augenmerk auf den Leistungsstand richtet.
Die gesammelten Beurteilungsbelege dienen der Ermittlung der einzelnen Zeugnisnoten beziehungsweise der Begründung eines Laufbahnentscheids, wo dieser nicht unmittelbar auf Zeugnisnoten basiert. Die Gewichtung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrpersonen, wobei auf die Entwicklung während der Beurteilungsperiode besonders Rücksicht genommen werden muss. Sowohl die kompetenzorientierte Feedbackkultur als auch die selektive Beurteilung müssen – dem Verständnis des Neuen Lehrplans entsprechend – die Heterogenität der Lernenden berücksichtigen.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Das arithmetische Mitteln und Runden von Prüfungsnoten genügen diesem Anspruch nicht mehr – eine Zeugnisnote ist mehr als ein arithmetisches Mittel einzelner Noten. Beurteilungsbelege müssen angemessen gewichtet werden, vielfältig sein und sollen nicht nur aus schriftlichen Prüfungen bestehen. Nur eine breit gefächerte Beurteilungspraxis (klassische Prüfungen, mündliche Noten, Dokumentationen, Portfolio etc.) kann der Komplexität des Lernens gerecht werden.
Die vorliegenden Leitsätze zur Beurteilung bilden die Basis einer gemeinsamen Beurteilungskultur. Sie wurden im Schuljahr 2022/2023 in einem gemeinsamen Prozess mit den Unterrichtsteams (UTs), der Steuergruppe und in Begleitung von Prof. Dr. Markus Roos, Fachbereichsleiter Bildungs- und Sozialwissenschaften an der PH Zug, entwickelt.