Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und kostenlos. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich, gemäss Stundenplan, in den Unterricht zu schicken.
In den Kindergarten werden die Kinder der letzten zwei vorschulpflichtigen Jahrgänge aufgenommen (Stichtag 31.07.) Jedem Kind ist die Gelegenheit zu bieten, den Kindergarten während wenigstens eines Jahres zu besuchen (SchG § 9, Abs 2+3).
Behinderte Kinder werden, wenn immer möglich, in den Kindergarten aufgenommen; vorausgesetzt wird eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder einer Beratungsstelle.
Die Schulpflege entscheidet über die Aufnahme in den Kindergarten. Die Schulleitung nimmt zusammen mit den Kindergärtnerinnen die Kindergarteneinteilung vor.