Gemäss den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Aargau (Verordnung über die Schuldienste) ist im Kindergartenjahr vor der Einschulung eine schulärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Vorsorgeuntersuchung durch die Haus-oder Kinderärztin/den Haus-oder Kinderarzt:
Primär erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch die eigene Haus-oder Kinderärztin bzw. den eigenen Haus-oder Kinderarzt. Die Schulen geben hierzu die notwendigen Unterlagen ab. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Eltern. Die gemäss Pflichtenheft durchgeführte Untersuchung ist auf einem anonymen Befundblatt zu dokumentieren. Die Eltern erhalten eine Kopie des Befundblatts, eine weitere Kopie wird zusammen mit dem anonymen Elternfragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst gesandt. Die Untersuchung wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet. Den Schulen wird über ein Rücksendeformular bestätigt, dass die Untersuchung stattgefunden hat.
Vorsorgeuntersuchung durch die Schulärztin/den Schularzt:
Ist bis zum Ende des ersten Semesters im zweiten Kindergartenjahr keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, überweist die Schule die nicht untersuchten Kinder an die Schulärztin/den Schularzt. Diese/dieser führt die Untersuchung gemäss Pflichtenheft durch, dokumentiert sie auf dem anonymen Befundblatt und archiviert die Befunde. Abgabe/Weiterleitung der Befunde sowie die Rechnungsstellung erfolgen analog zum Vorgehen bei der Haus-und Kinderärztin bzw. beim Haus-und Kinderarzt (siehe oben). Die durchgeführte Untersuchung wird ebenfalls durch ein Rücksendeformular zuhanden der Schule bestätigt.
Quelle: Departement für Gesundheit und Soziales (BKS)